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Übermittlung von WhatsApp-Daten an Facebook – Widerspruchsfrist zur werblichen Nutzung endet am 25.09.2016!

Veröffentlicht am 20. September 2016


Es dürfte dem aufmerksamen WhatsApp-Nutzer hoffentlich nicht entgangen sein, dass WhatsApp seine Nutzungsbedingungen geändert hat. Entgegen der ursprünglichen Beteuerungen bei der Übernahme durch Facebook im Jahr 2014, dass die Daten von WhatsApp und Facebook strikt getrennt bleiben, sollen nunmehr doch die Telefonnummer des Nutzers und die Nutzungshäufigkeit an Facebook übertragen und – vorausgesetzt, der Nutzer verfügt auch über einen Facebook-Account – zur Verbesserung der dortigen Werbeeinblendungen genutzt werden. Noch bedenklicher ist die Tatsache, dass sich WhatsApp auch das Recht herausnimmt, die im Telefonbuch des Handys gespeicherten Kontakte ebenfalls an Facebook zu übertragen – auch wenn diese selbst über gar keinen WhatsApp-Account verfügen. Offenbar soll dies zur Verbesserung der "Freunde-Finder"-Funktion in Facebook dienen.

Fast sieht es so aus, als hätte die erst vor einigen Monaten eingeführte und allgemein als überraschender Schritt in die richtige Richtung aufgenommene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur der Beruhigung von Nutzern und Datenschützern dienen sollen, um mit der jetzigen Datenübertragung an Facebook weniger Staub aufzuwirbeln. WhatsApp selbst weißt ausdrücklich darauf hin, dass Facebook aufgrund der Verschlüsselung nicht einmal eine theoretische Möglichkeit hat, auf die Kommunikationsinhalte der WhatsApp-Nutzer zuzugreifen. Wäre dies nämlich möglich, gäbe es sicherlich einen Aufschrei ganz anderen Kalibers.

Um jegliche Datenübertragung an Facebook zu unterbinden, bleibt nur der Verzicht auf WhatsApp. Falls dies nicht infrage kommt, sollte aber zumindest der werblichen Nutzung der übertragenen Informationen widersprochen werden, sofern hier zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Änderung der Nutzungsbedingungen – bei allen WhatsApp-Nutzern ist hierzu vor einigen Wochen eine entsprechende Meldung aufgepoppt – der entsprechende Haken nicht bereits entfernt wurde. Dies ist noch bis einschließlich 24.09.2016 möglich. Hierzu muss in WhatsApp in den Einstellungen unter "Account" der Haken entfernt werden, der das Teilen der Daten mit Facebook erlaubt.

Inzwischen haben sich auch Verbraucherschützer und Datenschutzbehörden des Themas angenommen - offenbar wollen diese WhatsApp/Facebook nicht so einfach mit dieser Dreistigkeit durchkommen lassen. Es sieht ganz nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus - mit welchen Ergebnis, wird sich zeigen. Somit besteht noch Hoffnung, dass WhatsApp wieder zurückrudern muss. Da dies aber alles andere als sicher ist und bis zu einer Entscheidung noch einige Zeit ins Land gehen wird, sollte jeder WhatsApp-Nutzer zumindest diese bescheidene Möglichkeit der Einflussnahme ergreifen. Würde dies tatsächlich jeder machen, wäre es zumindest ein Signal an WhatsApp und Facebook, dass die Nutzer nicht jede weitere "Datenausbeutung" einfach passiv erdulden.